AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Verbindlichkeit der Geschäftsbedingung:

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen und die jeweils gültigen Lieferkonditionen sind für alle Geschäftsbeziehungen zwischen ABK-tec GmbH & Co. KG und dem Auftraggeber verbindlich. Nebenabreden und/oder Sondervereinbarungen bedürfen für ihre Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die im Handelsregister eingetragen Vertreter. Etwaiger Geschäftsbedingungen der Auftraggeber wird hiermit widersprochen. Einem gesonderten oder ausdrücklichen Widerspruch durch ABK-tec GmbH & Co. KG bedarf es auch nicht, wenn dies die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers vorschreiben.


2. Angebot und Preise:

Angebote von ABK-tec GmbH & Co. KG sind in Bezug auf Preis und Lieferzeit freibleibend. Der Auftraggeber ist an seine Angebote 14 Tage nach Eingang bei ABK-tec GmbH & Co. KG gebunden. Lieferverträge gelten als zustande gekommen, wenn ABK-tec GmbH & Co. KG den Angeboten nicht innerhalb dieser Frist widerspricht. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen nicht Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unsere ausdrückliche, schriftliche Genehmigung. Zur Berechnung kommt der am Tag der Lieferung/ Montage geltende Listenpreis. Festpreise bedürfen besonderer Betätigung in der Auftragsbestätigung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unsere Preise eingeschlossen. Sie wird in der am Tag der Verrechnung gültigen gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen. Der Besteller ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung unverzüglich nach Ihrem Zugang auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und uns Fehler in der Auftragsbestätigung unverzüglich mitzuteilen. Bei Verstoß gegen vorgenannte Verpflichtung, entfallen Rechte des Bestellers die auf der fehlerhaften Auftragsbestätigung beruhen.


3. Lieferungen:

Lieferzeiten und Lieferfristen sind stets unverbindlich. soweit ABK-tec GmbH & Co. KG nicht ausdrücklich als solche in einer Auftragsbestätigung als Fixtermin gekennzeichnete Termine bestätigt. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen die der ABK-tec GmbH & Co. KG die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten, u.ä. hat ABK-tec GmbH & Co. KG auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen ABK-tec GmbH & Co. KG die Lieferung, bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Auftraggeber hieraus Schadenersatzansprüche herleiten kann. Treten die vorgenannten Hindernisse beim Auftraggeber ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für die Abnahmeverpflichtung. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Teil Anfang und Ende von Hindernissen der vorbezeichneten Art unverzüglich mitzuteilen. Im Falle der Überschreitung von mehr als 3 Wochen der von ABK-tec GmbH & Co. KG angegebenen Lieferzeit ist der Auftraggeber berechtigt, ABK-tec GmbH & Co. KG eine Nachfrist von 3 Wochen zu setzen. Wird die Lieferpflicht zum Ablauf dieser Nachfrist aus von ABK-tec GmbH & Co. KG zu vertretenden Gründen nicht erfüllt, so beschränken sich die Rechte des Auftraggebers auf den Vertragsrücktritt. Weitere Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, stehen dem Auftraggeber nicht zu.


4. Erfüllungsort / Gefahrenübergang:

Erfüllungsort für alle Verträge mit ABK-tec GmbH & Co. KG ist Kleinlüder. Die Liefergefahr geht auf den Abnehmer über, sobald die Ware das Lager verlässt oder – wenn die Güter versandbereit sind – der Versand aus Gründen verzögert wird, die vom Auftraggeber zu vertreten sind. Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk, zuzüglich Kosten für Fracht und Verpackung, soweit in den jeweils gültigen Lieferkonditionen etwas Anderes nicht vereinbart oder zugesagt ist.


5. Zahlungsbedingungen:

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Unabhängig von diesen und unabhängig von im Einzelfall vereinbarten anderen Zahlungsbedingungen, werden Forderungen von ABK-tec GmbH & Co. KG an den Auftraggeber sofort und ohne jeden Abzug fällig, wenn der Abnehmer mit anderen Forderungen gegenüber ABK-tec GmbH & Co. KG in Verzug gerät, Schecks oder Wechsel des Abnehmers, die ABK-tec GmbH & Co. KG angenommen hat, nicht eingelöst werden oder sonstige Tatsachen oder Umstände bekannt werden, die die Besorgnis bevorstehender Zahlungsunfähigkeit oder mangelnder Zahlungsbereitschaft begründen. In diesen Fällen ist ABK-tec GmbH & Co. KG auch berechtigt, ohne vorherige Ankündigung und ungeachtet anderweitiger Lieferkonditionen oder Vereinbarungen, Lieferungen per Nachnahme auszuführen, beziehungsweise vom Liefervertrag zurückzutreten. Bei Erstaufträgen hat ABK-tec GmbH & Co. KG das Recht, die Auslieferung ohne weitere Ankündigung per Nachnahme auszuführen. Im Falle der Überschreitung vereinbarter Zahlungsziele werden vom Tag der Fälligkeit an Zinsen in Höhe der banküblichen Kontokorrentzinsen fällig, ohne dass es einer besonderen Inverzugsetzung durch die ABK-tec GmbH & Co. KG bedarf. Der Auftraggeber verzichtet gegenüber der ABK-tec GmbH & Co. KG auf Aufrechnung mit fälligen Zahlungsansprüchen gegenüber der ABK-tec GmbH & Co. KG, sowie ein Leistungsverweigerungs- und/oder Zurückbehaltungsrecht aufgrund solcher Gegenansprüche oder aufgrund von Mängelrügen. Der Aufrechnungsverzicht gilt nicht gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber der ABK-tec GmbH & Co. KG. Der Verzicht auf das Zurückbehaltungsrecht gilt nicht, soweit es sich in Inhalt und Wert auf berechtigte Mängelrügen aus der Lieferung bezieht, die der zurückbehaltenen Forderung zugrunde liegt.


6. Mängelrügen, Gewährleistung und Haftungsbegrenzung:

Für Sachmängel haftet ABK-tec GmbH & Co. KG – außer bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften – unter Ausschluss sämtlicher weiterer Ansprüche unter folgenden Bedingungen und in folgendem Umfang: Für alle Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen ab Gefahrenübergang. Maßgeblich für die Feststellung von Sachmängeln ist der Zustand bei Gefahrenübergang. Sachmängel gelten als nach dem Gefahrenübergang entstanden, wenn sie nicht unverzüglich nach Feststellung, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der Ware beim Auftraggeber in schriftlicher Form und hinsichtlich der Art und des Umfangs des Sachmangels sowie der Identität der mangelhaften Sache in nachprüfbarer Art an ABK-tec GmbH & Co. KG angezeigt werden. Diese Anzeigepflicht und Anzeigefrist gilt auch für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Im Falle ordnungsgemäß angezeigter und tatsächlicher Sachmangel ist ABK-tec GmbH & Co. KG verpflichtet, nach eigener Wahl fehlerhafte Teile unentgeltlich nachzubessern, Ersatz zu liefern, oder den Minderwert zu erstatten.In gleichem Umfang stellt ABK-tec GmbH & Co. KG den Abnehmer von seinen Gewährleistungspflichten aus einer Weiterveräußerung der Ware frei, sofern diese Gewährleistungspflichten auf Sachmängeln beruhen, die bereits bei Gefahrenübergang vorhanden waren und erst während der gesetzlichen Gewährleistungszeit erkennbar wurden. Die Freistellung erfolgt in diesem Falle unter dar Bedingung, dass der Auftraggeber die fehlerhafte Sache auf Verlangen von ABK-tec GmbH & Co. KG frachtfrei zur Begutachtung und/ oder Nachbesserung einsendet. Ausgebaute oder ersetzte Waren oder Warenteile gehen in das Eigentum von ABK-tec GmbH & Co. KG über. Schlagen mehrere Nachbesserungen derselben Sache fehl, steht dem Auftraggeber unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche nach seiner Wahl das Recht auf kostenlose Ersatzlieferung einer Sache der gleichen Gattung oder auf Minderung des Kaufpreises zu. Freiwillige Garantieleistungen, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen, haben nur im Rahmen und im Umfang der jeweils dem Liefergegenstand beigefügten, gesonderten Garantieurkunde Gültigkeit.

Ansprüche aus Gewährleistung, Freistellung von Gewährleistungsansprüchen aus Weiterveräußerungsgeschäften und freiwilligen Garantieleistungen erstrecken sich nicht auf Schäden, die Infolge natürlicher Abnutzung, mangelhaftem Einbau- und Montagearbeiten, fehlerhaften Betriebes, fehlerhafter, nachlässiger oder nicht sachgemäßer Beanspruchung sowie Nichtbeachtung von Montage- und Bedienungsanleitungen oder einschlägiger technischer Normen entstanden sind. Diese Ansprüche erlöschen auch dann, wenn ohne Autorisierung durch ABK-tec GmbH & Co. KG seitens des Anspruchsinhabers oder eines Dritten Änderungen oder Instandsetzungsversuche vorgenommen werden und nicht nachweislich ausgeschlossen werden kann, dass diese Eingriffe ganz oder teilweise den Sachmangel mit verursacht oder verschlimmert haben.

Gewährleistungsansprüche enden – unabhängig von anderen Einschränkungen nach dieser Bestimmung – spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Fristen nach Gefahrenübergang. Freiwillige Freistellungsansprüche oder Garantieversprechen von ABK-tec GmbH & Co. KG enden spätestens 6O Monate nach Ablauf des Monats, in dem das Produkt bei ABK-tec GmbH & Co. KG geliefert wurde. Weitere Ansprüche aus Sachmängeln, insbesondere auch wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften und aufgrund von Schäden die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind – soweit gesetzlich zugelassen – ausgeschlossen. Alle Ansprüche auf Gewährleistung oder freiwillige Garantieversprechen für den Auftraggeber fallen weg, wenn der Auftraggeber ABK-tec GmbH & Co. KG keine angemessene Zeit und Gelegenheit zur Mängelprüfung, Nachbesserung oder Ersatzlieferung einräumt oder seine Schadensminderungspflicht verletzt. Abweichungen in Konstruktion. Farbe, den angegebenen Maßen und technischen Daten, insbesondere Katalogabbildungen und Beschreibungen sowie technische Produktverbesserungen behält sich ABK-tec GmbH & Co. KG in angemessenem Umfang vor. Derartige Abweichungen gelten vom Auftraggeber als genehmigt und stellen keinen Sachmangel dar. Nicht ausdrücklich in diesen Lieferbedingungen zugestandene vertragliche Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, werden – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. In jedem Falle ist vereinbart, dass solche Ansprüche der Höhe nach auf den Lieferwert begrenzt sind.


7. Eigentumsvorbehalt:

Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Auftraggeber bestehenden Forderungen, bei Annahme von Wechseln und Schecks zu Ihrer unwiderruflichen Einlösung, bleibt ABK-tec GmbH & Co. KG Eigentümer aller gelieferten Waren. ABK-tec GmbH & Co. KG ist zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts berechtigt. Sobald der Abnehmer mit der Zahlung in Verzug kommt, vom Abnehmer angenommene Schecks oder Wechsel nicht eingelöste werden oder Tatsachen oder Hinweise bei ABK-tec GmbH & Co. KG bekannt werden, die die Vermutung einer bevorstehenden Zahlungsunfähigkeit oder fehlenden Zahlungsbereitschaft begründen.

Der Auftraggeber ist vor Tagung der Forderungen aus Warenlieferungen zur Weiterveräußerung der von ABK-tec GmbH & Co. KG gelieferten Waren im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes jederzeit widerruflich berechtigt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, die Rechte von ABK-tec GmbH & Co. KG beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern. Diese Berechtigung erlischt, wenn der Auftraggeber mit Forderungen gegenüber ABK-tec GmbH & Co. KG in Verzug gerät. Zur Sicherung der Forderungen von ABK-tec GmbH & Co. KG gegenüber dem Auftraggeber tritt dieser bereits jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung und aus der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung der zustehenden Forderungen mit Nebenrechten an ABK-tec GmbH & Co. KG ab. ABK-tec GmbH & Co. KG nimmt die Abtretung hiermit an. ABK-tec GmbH & Co. KG wird der ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Partners insoweit freigeben, als der realisierbare Wert der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware die zu sichernde Forderung um mehr ab 20 % übersteigt.

Der Auftraggeber ist zum Einzug der an ABK-tec GmbH & Co. KG abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange die Ermächtigung dazu nicht widerrufen wird. Die Ermächtigung zum Einzug erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn dar Auftraggeber mit seinen Leistungen gegenüber ABK-tec GmbH & Co. KG in Verzug gerät.8. Erfüllungsort und Gerichtsstand:Für alle Rechtsgeschäfte mit ABK-tec GmbH & Co. KG insbesondere für alle Lieferverträge, gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Abkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den Warenverkauf („Wiener Kaufrecht“) ist ausgeschlossen.

Erfüllungsort für alle sich aus Lieferverträgen ergebende Verbindlichkeiten ist 36137 Großenlüder, Kleinlüder in Hessen. Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten mit Vollkaufleuten (auch für Wechsel und Scheckklagen) Ist das Amtsgericht in Fulda9. StreitbeilegungsverfahrenABK-tec GmbH & Co.KH erklärt sich nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen im Sinne des 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bereit. Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbelegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (37 VSBG)10. Nebenbestimmungen:Sollten Einzelbestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. §139 BGB ist insoweit ausgeschlossen, Der Auftraggeber erklärt sich bereit, anstelle der unwirksamen Bestimmung mit ABK-tec GmbH & Co. KG eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Der Auftraggeber willigt ein, das ABK-tec GmbH & Co. KG im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit die geschäftsnotwendigen Daten des Auftraggebers speichert.

Kleinlüder, den 01.08.2021